Patientinnen und Patienten mit Enddarmkrebs werden nur dann gleich operiert, wenn der Tumor noch sehr klein ist und der Schließmuskel sicher erhalten bleiben kann.
Die meisten Betroffenen mit einem solchen Rektumkarzinom erhalten vor der Operation zunächst eine Kombination aus Bestrahlung und Chemotherapie, seltener eine alleinige Bestrahlung. Diese „neoadjuvante”, vorab ergänzende Behandlung soll den Krebs möglichst stark verkleinern, so dass der Schließmuskel nicht entfernt werden muss oder der Tumor bestenfalls sogar komplett verschwindet. Außerdem schützt die neoadjuvante Therapie zusätzlich vor Rückfällen.
Will man die Wirkung dieser Vorbeugung verstärken, kann zur Kombination aus Bestrahlung und Chemotherapie nach einer Operation noch eine gesonderte „Chemo” angeschlossen werden.
Ist der Krebs durch die Vorbehandlung schon vollständig verschwunden? Dann sollte die Patientin oder der Patient mit dem Ärzteteam besprechen, ob die Operation überhaupt noch notwendig ist. Wird auf die Operation verzichtet, muss die Patientin oder der Patient allerdings regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen gehen. So soll frühzeitig erkannt werden, ob der Krebs zurückkommt und doch noch eine Operation notwendig wird.
Sehr viele Patientinnen und Patienten erhalten bei der Operation vorübergehend einen künstlichen Darmausgang, um das operierte Gewebe bis zur vollständigen Heilung zu schonen. Bei einigen Betroffenen bleibt dieses sogenannte Stoma auf Dauer, weil ihr Schließmuskel nicht erhalten werden konnte oder nicht mehr gut genug funktioniert.
Ob Lebermetastasen oder andere gut operierbare Tumorabsiedlungen gleichzeitig mit dem Enddarmkrebs oder in einer gesonderten Operation entfernt werden können, muss bei allen Betroffenen individuell entschieden werden.