Haben Patientinnen und Patienten die erste Behandlung gut überstanden, ist eine Rehabilitation möglich. Sie soll dazu beitragen, sich so gut wie möglich zu erholen und zu lernen, mit den Folgen der Krankheit umzugehen.
Die meisten Betroffenen entschließen sich dazu, die medizinische „Reha” gebündelt zu machen, für etwa drei Wochen in einer spezialisierten Klinik und direkt im Anschluss an das Ende der ersten Therapie. Die Kosten trägt je nach Zuständigkeit die Renten- oder Krankenversicherung.
Voraussetzung für die „Reha” ist allerdings, dass man fit genug dafür ist – Reha-Einrichtungen sind zwar zugelassene Krankenhäuser, sie bieten aber keine Pflege oder Unterstützung bei der Versorgung. Ist die notwendige „Rehabilitationsfähigkeit” nicht oder noch nicht gegeben, sollte man auf jeden Fall mit dem zuständigen Ärzteteam sprechen.
Auch die Klärung mit der Krankenversicherung ist wichtig – also welche Konsequenzen eine Verschiebung der „Reha” und deshalb auch die längere Krankschreibung haben. Die Kliniksozialdienste in den Lungenkrebszentren können dazu ebenfalls beraten.