Der Haut-Check, das sogenannte Hautkrebs-Screening, ist für gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre kostenlos. Auch private Versicherungen orientieren sich an dieser Regelung zur Krebsfrüherkennung. Anmelden kann man sich in zugelassenen Hausarztpraxen oder in einer hautärztlichen Fachpraxis für Dermatologie.
Dürfen auch jüngere Menschen zum Hautarzt?
Das eigentliche Früherkennungsangebot gilt für Menschen ab 35 Jahren. Besondere Regelungen für Angehörige von Hautkrebs-Betroffenen gibt es nicht.
Wenn Sie eine auffällige Hautveränderung bemerken, können Sie aber jederzeit in eine Arztpraxis gehen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall auch beraten, was für Sie sinnvoll ist, wenn Sie besondere Risikofaktoren haben: wenn Sie etwa schon als Kind viele oder auffällige Leberflecke hatten, oder wenn in der Familie Melanome aufgetreten sind.