Ein Test auf ein erbliches Krankheitsrisiko ist auf jeden Fall freiwillig und niemand ist dazu verpflichtet – denn das Recht auf Nichtwissen ist gesetzlich garantiert. Bevor ein Gentest durchgeführt wird, sind zudem ausführliche Beratungen über die Konsequenzen vorgeschrieben. Denn nicht jeder Mensch kann gut damit umgehen, mit einem höheren Krebsrisiko zu leben.
Für den Test wird Blut entnommen und auf Darmkrebs-Gene untersucht. Wurden bereits Darmpolypen entfernt, können auch diese geprüft werden. Die Testergebnisse sind vertraulich. Man muss sie weder den Versicherungen noch Vorgesetzten bei der Arbeit mitteilen.
Wird bei Ihnen als Angehörigen ein verändertes Darmkrebs-Gen nachgewiesen? Dann informieren die Ärztinnen und Ärzte Sie über die Möglichkeiten der weiteren Früherkennung. Nur bei einem extrem hohen angeborenen Risiko, das sehr selten vorkommt, kann über eine vorbeugende Operation nachgedacht werden.
Haben Sie keine der verdächtigen Erbanlagen, heißt das allerdings nicht, dass Sie vor Darmkrebs völlig geschützt sind: Man trägt dann das ganz normale Risiko und kann im späteren Leben trotzdem erkranken. Deshalb empfehlen Fachleute, sich über die Früherkennung zu informieren.