Rechtsverbindliche Auskünfte und Beratung zu den einzelnen Reha-Leistungen und der Finanzierung bieten die Krankenkasse, Rentenversicherung und bei der beruflichen Reha gegebenenfalls auch die Arbeitsagentur oder weitere Zuständige. Anträge, die versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht wurden, leiten die Träger untereinander weiter.
Bei Beihilfeberechtigten und privat Versicherten regelt der individuelle Vertrag, wie die Reha aussieht und welche Ansprüche bestehen.