Diese Kriterien gelten sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Alle anderen Anbieterinnen und Anbieter müssen zunächst offenlegen, in welchem rechtlichen Rahmen sie tätig sind: Man muss also genau erkennen können, ob man es mit einer Arztpraxis mit oder ohne Kassenzulassung, einer Heilpraktikerpraxis, einer Firma oder lediglich einer medizinischen Beratung ohne feste rechtliche Einstufung zu tun hat.