Nicht alles, was als „natürlich“ oder „pflanzlich“ beworben wird, ist auch sanft: Von vielen komplementären oder alternativen Mitteln weiß man, dass sie Nebenwirkungen und Wechselwirkungen haben können: So können sie zum Beispiel die schulmedizinische beziehungsweise wissenschaftlich fundierte Krebstherapie stören. Sie verstärken oder schwächen die Wirksamkeit der Chemotherapie oder der Bestrahlung oder führen zu unerwünschten Wechselwirkungen mit anderen Krebsmedikamenten.
Insgesamt gibt es auf die Frage nach möglichen Risiken und Nebenwirkungen der Komplementär- und Alternativmedizin aber keine pauschale Antwort: Denn auch das ist meist kaum oder gar nicht untersucht.
Wie kann es sein, dass solche wichtigen Informationen fehlen? Das hat mehrere Gründe – einer davon: Für einige komplementäre und alternative Heilmittel gibt es Ausnahmen von den strengen Regelungen, die normalerweise in Deutschland für Arzneimittel gelten:
Homöopathische und anthroposophische Mittel (etwa die Mistel): Sie gelten als „besondere Therapierichtungen“. Solche Medikamente konnten in Deutschland lange ohne modernen Nachweis von Wirkung und Nebenwirkungen in den Handel gebracht werden.
Phytotherapie: Viele pflanzliche Medikamente sind schon sehr lange auf dem Markt. Man weiß aus Erfahrung, dass sie normalerweise nicht schaden. Sie gelten als „traditionelle Arzneimittel“ und benötigten ebenfalls keinen ausführlichen, modernen Wirkungsnachweis. Es gibt aber auch pflanzliche Medikamente, deren Herstellerinnen und Hersteller inzwischen gute klinische Studien durchgeführt haben. Solche Phytotherapeutika sind inzwischen ganz regulär zugelassen, weil man weiß, wie sie wirken und welche Nebenwirkungen sie haben können.
Nahrungsergänzungsmittel: Viele Anbieterinnen und Anbieter komplementärer oder alternativer Mittel verzichten von vornherein auf die umfängliche Prüfung, die für die Zulassung eines Arzneimittels notwendig wäre. Sie lassen ihre Produkte lediglich als „Nahrungsergänzungsmittel“ registrieren. Was in der Werbung meist verschwiegen wird: Rein rechtlich sind Nahrungsergänzungsmittel eigentlich nur Lebensmittel. Vom Gesetz ist sogar vorgeschrieben, dass sie gar keine Heilwirkung haben dürfen.