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Familiencoach Krebs
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Planung der Reha

Bei den meisten Krebspatientinnen und Krebspatienten lässt sich schon gegen Ende der Behandlung abschätzen, welche Unterstützung sie benötigen. Wer die Kosten übernimmt, hängt dabei von den Reha-Leistungen ab. Das gilt für gesetzlich Versicherte:

  • Den Aufenthalt in spezialisierten Reha-Kliniken und insbesondere die Anschlussheilrehabilitation direkt nach der Krebstherapie zahlt bei vielen Betroffenen die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Bei ambulanten Reha-Maßnahmen, etwa Krankengymnastik oder Reha-Sport, kann es auch die Krankenversicherung sein, die sich bei Bedarf mit der Rentenversicherung abstimmt. 
  • Bei den Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz können Krankenkassen, Rentenversicherung und Arbeitsagentur zusammenwirken.

Wer hilft bei der Planung?

Bei der Planung von Reha-Maßnahmen sind vor allem die behandelnden Ärztinnen und Ärzte beteiligt. Sie prüfen die gesundheitliche Situation und beziehen bei Bedarf auch die Einschätzung von Pflegekräften und Psychologinnen und Psychologen mit ein.

In den spezialisierten Krebszentren helfen die Kliniksozialdienste weiter: Ist eine stationäre Reha geplant, eine sogenannte Anschlussrehabilitation, unterstützen sie bei der Antragstellung. Sie klären auch, welche anderen Reha-Maßnahmen Betroffene benötigen, um zu Hause zurechtzukommen und helfen beim Kontakt zu den Kostenträgern.  Patientinnen und Patienten, die nicht in einem Krankenhaus oder einer Klinikambulanz behandelt werden, können sich mit der Bitte um Unterstützung auch an eine regionale Krebsberatungsstelle wenden.

Rechtsverbindliche Auskünfte und Beratung zu den einzelnen Reha-Leistungen und der Finanzierung bieten die Krankenkasse, Rentenversicherung und bei der beruflichen Reha gegebenenfalls auch die Arbeitsagentur oder weitere Zuständige. Anträge, die versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht wurden, leiten die Träger untereinander weiter. 

Bei Beihilfeberechtigten und privat Versicherten regelt der individuelle Vertrag, wie die Reha aussieht und welche Ansprüche bestehen. 

Externe Informationen und Angebote:

  • Übersicht Krebsberatungsstellen: zusammengestellt vom Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums. Dort können sich alle Betroffenen und Angehörigen hinwenden, die keinen Kontakt zu einem Kliniksozialdienst haben.

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