Die meisten Reha-Maßnahmen schließen sich direkt an die erste Krebsbehandlung an. Das wichtigste Beispiel ist die stationäre Anschlussrehabilitation, ein meist dreiwöchiger Aufenthalt in einer spezialisierten Klinik, bei dem viele Maßnahmen gebündelt werden. Auch die berufliche Wiedereingliederung sollte so früh wie möglich geplant werden.
Bei Bedarf können Betroffene aber auch zu einem späteren Zeitpunkt mit ihren Ärztinnen und Ärzten weitere Reha-Maßnahmen besprechen.
Die Reha ist ein wichtiger Baustein nach Abschluss der Akutbehandlung. Wer sich nach Aufforderung zur Rehabilitation durch die Krankenkasse gegen diese Maßnahme entscheidet, sollte sich auf jeden Fall über die Konsequenzen informieren.