Dazu gehört alles, was der Patientin oder dem Patienten dabei hilft, wieder gesund zu werden und vorhandene körperliche Einschränkungen zu lindern. Ansprechpersonen für die Planung und Verordnung der einzelnen Maßnahmen ist das behandelnde Ärzteteam.
Viele gesetzlich versicherte Krebspatientinnen und Krebspatienten entscheiden sich dafür, die medizinische Reha gebündelt zu machen, als Anschlussrehabilitation. Dafür war früher der Begriff Anschlussheilbehandlung üblich, daher findet man auf vielen Formularen auch noch die Abkürzung AHB.
Die Anschlussrehabilitation dauert etwa drei Wochen und beginnt direkt nach dem Ende der ersten Behandlung. Dazu geht man stationär in eine spezialisierte Reha-Klinik. Einige Reha-Zentren bieten ein ähnliches Programm auch ambulant an: Man wird morgens abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht.
- Kostenträger ist für gesetzlich Versicherte meist die Rentenversicherung, unter Umständen auch die Krankenversicherung. Während der Anschlussrehabilitation bleibt man weiter krankgeschrieben.
- Während der Reha wird man medizinisch weiter behandelt, falls nötig.
- Physiotherapie und Sport tragen dazu bei, wieder fitter zu werden und dem eigenen Körper wieder zu vertrauen.
- Durch psychologische Beratung sowie Informationsveranstaltungen lernt man, wie man mit der Krankheit besser umgehen und sie verarbeiten kann.
- Hinzu kommen sozialrechtliche Informationen und Angebote zu weiteren Themen, etwa eine Ernährungsberatung.
Ist nach dem Ende der Anschlussrehabilitation noch nicht wieder alles in Ordnung? Dann kann das zuständige Ärzteteam gemeinsam mit der oder dem Betroffenen klären, ob eventuelle einzelne, ambulante Maßnahmen zur weiteren Reha sinnvoll sind: etwa Physiotherapie.