Diese Medikamente sind überwiegend eine ergänzende Therapie, zusätzlich zu anderen Behandlungsverfahren. Denn sie allein können einen Tumor meist nicht zum Verschwinden bringen. Fast alle werden zuerst für Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Krebs zugelassen.
Bei diesen zielgerichteten Krebsmedikamenten gibt es eine weitere wichtige Voraussetzung: Das besondere Merkmal, gegen das sich das Medikament richtet, muss auf oder in den Krebszellen nachweisbar sein. Untersucht werden die Eigenschaften meist an entnommenem Tumormaterial, seltener an Blutproben. Bei Patientinnen und Patienten, die keine solchen „Targets“ für das jeweilige Mittel aufweisen, wäre eine Behandlung sinnlos. Wo eine zielgerichtete Behandlung vielversprechend erscheint, gehören entsprechende Tests heute zu den Routineuntersuchungen.
Das bedeutet auch: Die neuen Behandlungsmöglichkeiten müssen ganz individuell auf die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten hin zugeschnitten werden, auch, weil häufig mehrere Therapien miteinander kombiniert werden. Fachleute sprechen deshalb auch von einer "personalisierten Krebstherapie".