Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur Heilmethoden und Arzneimittel zahlen, für die eine Wirkung nachgewiesen ist. Mögliche Nebenwirkungen müssen ebenfalls geprüft und dokumentiert sein. Daran orientieren sich auch immer mehr private Krankenversicherungen.
Wenn die Kasse ausnahmsweise die Kosten übernimmt oder einen Zuschuss leistet, kann das aus Kulanz gegenüber ihren Versicherten geschehen. Oder es ist eine Einzelfallentscheidung, die nur für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten gilt. Andere Betroffene können daraus keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme ableiten.