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Familiencoach Krebs
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Für andere entscheiden

Manche Betroffene beschäftigen sich bereits im frühen Krankheitsstadium mit der Frage, welche medizinische Versorgung sie im Ernstfall wünschen. Andere beschäftigen sich erst dann damit, wenn die Erkrankung voranschreitet oder wenn dies von ärztlicher Seite angeregt wird.

Im Verlauf der Erkrankung kann es sein, dass Betroffene ihre Angehörigen bitten, ob sie in ihrem Namen entscheiden können, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Andere Patientinnen und Patienten haben ihre Familie schon länger mit einbezogen, etwa aufgrund ihres Alters.

Eine solche Bitte ist das größtmögliche Vertrauen, das ein Mensch Ihnen entgegenbringen kann. Er gibt damit sein Leben in Ihre Hand. Gleichzeitig kann diese Bitte Sie sehr unter Druck setzen. Deswegen sei an dieser Stelle gesagt: Niemand muss diese Verantwortung übernehmen, wenn man sich damit unwohl fühlt. Nicht jeder oder jede ist für eine solche Aufgabe gemacht. Es ist besser und ehrlicher, „Nein“ zu sagen, als sich diese Aufgabe aus Pflichtbewusstsein aufzubürden – denn damit ist niemandem geholfen. 

Nehmen Sie sich Zeit, um diese Entscheidung in Ruhe und ganz bewusst treffen zu können. 

Das sollten Sie wissen:

  • Angehörige müssen die medizinischen Entscheidungen nie ganz alleine treffen. Sie treffen sie immer gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Sie können diese auch bitten, in wichtigen Fragen die Richtung vollständig vorzugeben.
  • Kranke können mehrere Menschen bevollmächtigen. So kann die Last geteilt werden.  
  • Bevollmächtige Angehörige sollten sich in der Lage fühlen, auch in einer sehr schweren und emotional aufwühlenden Situation die Wünsche der Patientin oder des Patienten durchzusetzen. Das kann unendlich schwer sein, denn oft geht es um Leben und Tod.
    Vielleicht trauen Sie sich das zu. Vielleicht haben Sie auch eine Person im Kopf, die mit solchen Situationen gut umgehen kann, und die Sie unterstützt oder diese Aufgabe vielleicht sogar besser übernehmen sollte. Denn die Vollmacht muss nicht immer an die Person gehen, die der Patientin oder dem Patienten am nächsten steht oder mit ihr zusammenlebt.  Also fragen Sie sich ruhig: Wer kommt noch in Frage? 
  • In jedem Fall ist es günstig, wenn die Betroffenen neben einer Vorsorgevollmacht, die vorwiegend praktische Dinge regelt, auch eine Patientenverfügung erstellen. Denn dort können sie bereits im Detail verfügen, wie sie sich ihre Behandlung vorstellen und welche Versorgung sie sich im Ernstfall wünschen. Diese Entscheidungen muss die oder der bevollmächtigte Angehörige dann nicht mehr allein treffen, sondern „nur“ durchsetzen. 
  • Sie können sich zur Entscheidungsfindung beraten lassen. Die regionalen Krebsberatungsstellen sind gute Anlaufpunkte, aber auch Psychologinnen und Psychologen,  Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Kliniksozialdiensten sowie Ärztinnen und Ärzte. 

Wenn Sie jetzt einmal in sich hineinhören, wie ist es aktuell? Können Sie sich vorstellen, die medizinischen Entscheidungen für die Patientin oder den Patienten zu übernehmen? 

Will ich allein entscheiden?

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden die Inhalte entsprechend Ihren Angaben anpassen.

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