Viele Patientinnen und Patienten wünschen sich, die letzten Wochen und Tage zuhause bleiben zu können. Mit entsprechender Planung und Unterstützung ist das oft möglich. Die notwendigen Verordnungen stellt das zuständige Ärzteteam aus – von der Pflege durch geeignete Pflegedienste bis hin zu den notwendigen Hilfsmitteln. Sie helfen auch beim Kontakt zu weiteren Fachgruppen, die bei der Versorgung unterstützen.
Es gibt aber Voraussetzungen, die Betroffene und Angehörige möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Ärzteteam besprechen sollten:
- Die notwendige Behandlung muss ambulant möglich sein.
- Betroffene wie Angehörige müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Krankheit nicht mehr aufzuhalten ist. Alle müssen sich einig sein, dass trotzdem die Versorgung zu Hause der richtige Weg ist.
- Die Pflege darf die beteiligten Angehörigen nicht überfordern, weder körperlich noch seelisch. Das gilt auch dann, wenn es externe Hilfe durch die „Profis“ gibt, also durch Pflegeteams, Ärztinnen und Ärzte und weitere Fachleute.
- Die räumlichen Voraussetzungen müssen eine Versorgung zuhause ermöglichen. Sind Bad und Toilette gut zugänglich? Auch der Platz für ein Pflegebett und weitere Hilfsmittel sollte berücksichtigt werden. Solange Kranke noch mobil sind, sollten sie das Zimmer und möglichst die Wohnung mit etwas Hilfe verlassen können. Dabei sollte man auch an steile Treppen denken oder Aufzüge, in die kein Rollstuhl passt.
- Die Krankenkasse muss bei der Planung mit einbezogen sein: Sie prüft, welche Kosten für die Pflegeleistungen und für die notwendigen Heil- und Hilfsmittel übernommen werden und informiert, welche Zuzahlungen für Betroffene anfallen können.
Pflegende Angehörige müssen auch mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der Kranken- oder Pflegeversicherung abklären, wie ihre eigene Absicherung aussieht:
- Berufstätige: Besteht Anspruch auf Pflegezeit, Familienpflegezeit oder eine Freistellung in der letzten Lebensphase?
- Kann man im Zweifelsfall die Arbeitszeit reduzieren, einen Sonderurlaub oder eine unbezahlte Auszeit nehmen?
- Nicht voll berufstätig, aber noch nicht in Rente: Besteht für Angehörige die Möglichkeit, die Pflegezeit auf die eigene Rentenversicherung anrechnen zu lassen?