Krebs durch Risikofaktoren am Arbeitsplatz ist in Deutschland deutlich seltener geworden. Viele gefährliche Chemikalien wurden in der EU und in Deutschland in den letzten Jahren verboten. Wo sich der Umgang mit krebserzeugenden Stoffen oder auch mit Strahlung nicht vermeiden lässt, gelten umfangreiche Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen. Ansprechpersonen dafür sind (außer den verantwortlichen Vorgesetzten) Sicherheitsbeauftragte im Betrieb, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beziehungsweise beauftragte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie die Berufsgenossenschaften (BG).
Trotz aller Schutzmaßnahmen und Vorschriften kann es aber auch heute noch passieren, dass Menschen durch den Kontakt mit Krebsrisikofaktoren am Arbeitsplatz erkranken:
- Trotz höchster Umsicht sind Unfälle nie ganz ausgeschlossen, etwa in chemischen Betrieben oder beim Umgang mit Strahlung und radioaktivem Material, beispielsweise in der Medizin.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können – wissentlich oder unwissentlich – Sicherheitsauflagen missachten. Ein typisches Beispiel: Das krebserzeugende Mineral Asbest ist als Baustoff oder zum Brandschutz schon so lange verboten, dass viele Menschen asbesthaltige Materialien nicht mehr als solche erkennen. Bei Abrissarbeiten, beim Aufräumen oder Reinigen von Gebäuden kommen sie dann versehentlich mit Asbeststäuben in Kontakt.
- Und schließlich gibt es Berufstätige, die im Beruf schon vor vielen Jahrzehnten mit Risikofaktoren arbeiten mussten, die heute zwar verboten sind, aber noch lange nachwirken können.
Allen Geschädigten stehen regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen zu.