In einer Vorsorgevollmacht legt man eine oder mehrere Personen fest, die einen vertreten sollen, wenn man selbst verhindert ist. Sie ist für Angehörige das wichtigste Dokument, um überhaupt handeln zu können. Die Vorsorgevollmacht kann auf bestimmte Bereiche festgelegt werden. Zum Beispiel:
- Gesundheit und Pflege (z. B. Wer bekommt ärztliche Auskünfte – wer nicht?)
- Aufenthalt und Wohnsitz (z. B. Soll die Person in der eigenen Wohnung gepflegt werden oder in einer Einrichtung?)
- Post und Telefon (z. B. Wer darf die Post öffnen?)
- Vermögensangelegenheiten (z. B. Wer darf die Kontoauszüge einsehen oder Geld abheben?). Hier kann eine Bankvollmacht den Prozess erleichtern.
- Vertretung in Behörden und Ämtern (z. B. Sozialamt)
Es können mehrere Vertrauenspersonen für verschiedene Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Zum Beispiel ist eine Person dazu bevollmächtigt, stellvertretend alle Bankangelegenheiten zu regeln, und eine andere Person, stellvertretend alle Gesundheitsfragen zu klären. Die bevollmächtigten Personen sollten gut zusammenarbeiten können.
Die bevollmächtigten Vertrauenspersonen müssen teilweise persönliche und weitreichende Entscheidungen treffen. Die oder der Angehörige sollte sich darüber bewusst sein, dass es eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist, im Sinne der Patientin oder des Patienten zu handeln.