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Familiencoach Krebs
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Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht legt man eine oder mehrere Personen fest, die einen vertreten sollen, wenn man selbst verhindert ist. Sie ist für Angehörige das wichtigste Dokument, um überhaupt handeln zu können. Die Vorsorgevollmacht kann auf bestimmte Bereiche festgelegt werden. Zum Beispiel:

  • Gesundheit und Pflege (z. B. Wer bekommt ärztliche Auskünfte – wer nicht?) 
  • Aufenthalt und Wohnsitz (z. B. Soll die Person in der eigenen Wohnung gepflegt werden oder in einer Einrichtung?)
  • Post und Telefon (z. B. Wer darf die Post öffnen?)
  • Vermögensangelegenheiten (z. B. Wer darf die Kontoauszüge einsehen oder Geld abheben?). Hier kann eine Bankvollmacht den Prozess erleichtern.
  • Vertretung in Behörden und Ämtern (z. B. Sozialamt)

Es können mehrere Vertrauenspersonen für verschiedene Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Zum Beispiel ist eine Person dazu bevollmächtigt, stellvertretend alle Bankangelegenheiten zu regeln, und eine andere Person, stellvertretend alle Gesundheitsfragen zu klären. Die bevollmächtigten Personen sollten gut zusammenarbeiten können.

Die bevollmächtigten Vertrauenspersonen müssen teilweise persönliche und weitreichende Entscheidungen treffen. Die oder der Angehörige sollte sich darüber bewusst sein, dass es eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist, im Sinne der Patientin oder des Patienten zu handeln.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Fachleute empfehlen, dass jeder eine solche Vorsorgevollmacht haben sollte. Spätestens sollte man sie anlegen, wenn eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde.

Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?

Sprechen Sie gemeinsam mit der oder dem Betroffenen ein Mitglied des Behandlungsteams an oder wenden Sie sich an den Kliniksozialdienst oder an eine Krebsberatungsstelle. Die genannten Ansprechpersonen können Ihnen entweder direkt weiterhelfen oder sagen Ihnen, wer für Sie zuständig ist. Die entsprechenden Personen holen dann gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Vollmachten und Verfügungen nach, helfen Ihnen vor Ort beim Ausfüllen und geben Tipps, was man konkret regeln sollte. Sie stehen bei Bedarf auch als Zeuginnen und Zeugen zur Verfügung.

  • Vordrucke zum Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht erhält man im Internet (siehe Hinweisbox weiter unten), von der Krankenversicherung oder von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
  • Wirksam ist eine Vorsorgevollmacht nur, wenn sie von der Verfasserin oder dem Verfasser sowie allen darin aufgeführten Personen unterschrieben ist. Wenn möglich, sollte die Vorsorgevollmacht von einer dritten Person mit einer zusätzlichen Unterschrift bezeugt werden. 
  • Es wird empfohlen, die Vorsorgevollmacht einmal im Jahr durch Unterschrift aller betreffenden Personen zu aktualisieren.
  • Eine notarielle Beglaubigung ist nur für wenige Angelegenheiten notwendig. Ein Beispiel sind Grundstücks- und Immobilienverkäufe.

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