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Familiencoach Krebs
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Betreuungsverfügung

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung kann man bereits im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuerin oder Betreuer bestellen soll – sollte man nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen oder zu äußern.

Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt dann bei medizinischen Entscheidungen und sorgt dafür, dass die Patientenverfügung und andere schriftlich festgelegte Wünsche der oder des Betroffenen berücksichtigt werden. Das kann jemand aus dem persönlichen Umfeld sein – oder eine Berufsbetreuerin beziehungsweise ein Berufsbetreuer. Man kann auch festlegen, wen man auf keinen Fall als Betreuerin oder Betreuer haben möchte. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, sollten nicht dringende Gründe dagegensprechen. 

Zudem kann man in einer Betreuungsverfügung konkrete Wünsche formulieren, die von der Betreuerin oder dem Betreuer respektiert werden sollen. Zum Beispiel können dies bestimmte Gewohnheiten sein oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht ist.

Eine Betreuungsverfügung ist dann ratsam, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Erstellung?

Auch wenn es grundsätzlich ratsam ist, eine Betreuungsverfügung schon zu einem frühen Zeitpunkt im Leben aufzusetzen – also dann, wenn man gesund ist – kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 

Wie erstellt man eine Betreuungsverfügung?

Sprechen Sie gemeinsam mit der oder dem Betroffenen ein Mitglied des Behandlungsteams an oder wenden Sie sich an den Kliniksozialdienst oder an eine Krebsberatungsstelle. Die genannten Ansprechpersonen können Ihnen entweder direkt weiterhelfen oder sagen Ihnen, wer für Sie zuständig ist. Die entsprechenden Personen holen dann gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Vollmachten und Verfügungen nach, helfen Ihnen vor Ort beim Ausfüllen und geben Tipps, was man konkret regeln sollte. 

  • Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich festgehalten werden und kann frei verfasst werden. Es gibt aber auch Vorlagen.
  • Die Betreuungsverfügung sollte mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden. So kann man festlegen, dass die bevollmächtigte Person auch als Betreuer oder Betreuerin fungieren soll.
  • Fragen Sie die Hausärztin oder den Hausarzt, ob die Betreuungsverfügung in die Patientenakte aufgenommen werden kann.

Externe Informationen und Angebote:

Überblick über Vollmachten und Verfügungen: 

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