Ärztinnen und Ärzte können Fahrten zur ambulanten Behandlung und wieder zurück ärztlich verordnen – zum Beispiel mit einem Fahrdienst, einem Taxi oder einem Krankentransport.
Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es können auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder private Krankenfahrten erstattet werden. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sollte vor der Behandlung geklärt werden. Deswegen sollten die Betroffenen Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen.
Meist muss man eine Eigenbeteiligung von mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro selbst tragen. Sind viele Fahrten notwendig, kann man bei der Krankenkasse nachfragen, ob man von den Zuzahlungen befreit wird. Dazu sollte man die Kostenbelege für alle Fahrten, verschriebene Arzneimittel, Hilfsmittel sowie Krankenhaus- und Reha-Tage eines Kalenderjahres sammeln.