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Familiencoach Krebs
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Sozialrechtliche Beratung

Bei einer Krebserkrankung kommen viele sozialrechtliche Fragen auf. Die Antworten auf diese Fragen sind individuell und somit von Fall zu Fall unterschiedlich. Es ist deshalb wichtig, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen um Lösungen zu finden, die der Situation und den Bedürfnissen der oder des Betroffenen und Ihnen als Familie gerecht werden.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind auf sozialrechtliche Belange von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen spezialisiert. Sie bieten Unterstützung und sind die erste Anlaufstelle für eine umfassende, auf sie zugeschnittene Beratung.

Häufige Themen sind: Fragen rund um die Themen Finanzen und Übernahme von Kosten, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Rehabilitation, Pflege, Schwerbehinderung, Arbeit und Rente sowie Patientenverfügung und Vollmachten.

In den meisten Krankenhäusern gibt es einen solchen Kliniksozialdienst. Wenn sich die Krebspatientin oder der Krebspatient aktuell in stationärer Behandlung befindet, können Sie sich gemeinsam mit Ihren sozialrechtlichen Fragen an den Kliniksozialdienst wenden. 

Wenden Sie sich an eine Krebsberatungsstelle, wenn Sie eine sozialrechtliche Beratung wünschen und die Krebspatientin oder der Krebspatient aktuell nicht im Krankenhaus behandelt wird. 

Psychosoziale Krebsberatungsstellen zeichnen sich durch Folgendes aus: 

  • Für alle: Sowohl Betroffene als auch Angehörige können diese Beratung nutzen.
  • Kosten: Die Beratung ist in der Regel kostenlos – oder zumindest kostengünstig. Über die Beratung hinausgehende Entspannungs- oder Bewegungskurse (oder Ähnliches) kosten etwas, meist aber nicht viel. 
  • Thema: Die Beratung von Menschen mit einer Krebserkrankung ist ein Schwerpunkt der jeweiligen Beratungsstelle.
  • Qualifikation: Mindestens eine Beraterin oder ein Berater aus dem Beratungsteam hat Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder Vergleichbares studiert. Wenn die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eine von der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. anerkannte psychoonkologische Weiterbildung abgeschlossen haben, wird dies meist ebenfalls angegeben.
  • Sie kennen die genaue Krankheitssituation und können Ihnen sagen, welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen notwendig sind.
  • Sie können Verordnungen für Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege ausstellen.
  • Sie unterstützen bei Reha-Anträgen mit medizinischen Stellungnahmen.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden die Inhalte entsprechend Ihren Angaben anpassen.

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