Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung: Die Leistungsträger bieten gesetzlich Versicherten rechtsverbindliche Auskünfte und beraten zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Bedarf verweisen sie auf weitere Ansprechpersonen.
Kliniksozialdienste und Krebsberatungsstellen: Für stationär behandelte Betroffene und ihre Angehörigen bieten die Kliniksozialdienste der Krebszentren und die geschulten Ansprechpersonen in den Reha-Kliniken wichtige Unterstützung. Sie informieren über die verschiedenen Möglichkeiten und helfen auch, wenn man Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Anträgen hat. Ambulant behandelte Betroffene und ihre Angehörigen können sich an wohnortnahe psychosoziale Krebsberatungsstellen wenden.
Arbeitsagentur, Jobcenter, Sozialamt: Diese Stellen beraten zur wirtschaftlichen Absicherung (Lohnersatzleistungen, Übergangsgeld oder auch Arbeitslosengeld, Grundsicherung und weiteren finanziellen Hilfen).