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Familiencoach Krebs
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Reha

Haben Patientinnen und Patienten die erste Behandlung gut überstanden, folgen normalerweise verschiedene Maßnahmen zur Rehabilitation. Sie sollen dazu beitragen, sich so gut wie möglich zu erholen und zu lernen, mit den Folgen der Krankheit umzugehen. Reha-Maßnahmen zielen sowohl auf medizinische und psychische Auswirkungen der Krankheit, wie auch auf die sozialen, zum Beispiel die Frage, welche Hilfe Berufstätige bei der Rückkehr an den gewohnten Arbeitsplatz benötigen.

Die meisten Betroffenen entschließen sich dazu, die medizinische „Reha” gebündelt zu machen, für etwa drei Wochen in einer spezialisierten Klinik und direkt im Anschluss an das Ende der ersten Therapie. Während dieser Zeit bleibt man weiter krankgeschrieben. Die Kosten trägt je nach Zuständigkeit die Renten- oder Krankenversicherung.

Voraussetzung für diese stationäre „Reha” ist allerdings, dass man fit genug dafür ist – Reha-Einrichtungen sind zwar zugelassene Krankenhäuser, sie bieten für noch sehr stark eingeschränkte Lungenkrebskranke aber keine Pflege oder Unterstützung bei der Versorgung. Ist die notwendige „Rehabilitationsfähigkeit” nicht oder noch nicht gegeben, sollte man auf jeden Fall mit dem zuständigen Ärzteteam sprechen. Einige Reha-Maßnahmen lassen sich bei Bedarf auch von zuhause aus ambulant beginnen; sie müssen dann aber gesondert verordnet werden, wie zum Beispiel Physiotherapie.

Auch die Klärung mit der Krankenversicherung ist wichtig: Fragen sollte man beispielsweise, welche Konsequenzen eine Verschiebung der „Reha” und deshalb auch die längere Krankschreibung haben. Die Kliniksozialdienste in den Lungenkrebszentren können dazu ebenfalls beraten.

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