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Familiencoach Krebs
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Reha

Haben Patientinnen und Patienten die erste Behandlung gut überstanden und ist die Krankheit unter Kontrolle, kommt eine Rehabilitation infrage. Sie soll dazu beitragen, sich so gut wie möglich zu erholen und zu lernen, mit den Folgen der Krankheit umzugehen. Die Kosten dafür trägt je nach Zuständigkeit entweder die Renten- oder die Krankenversicherung.

Die meisten Betroffenen entschließen sich dazu, die medizinische „Reha” gebündelt zu machen, für etwa drei Wochen in einer spezialisierten Klinik.

Normalerweise geht man direkt im Anschluss an die erste Therapie in „Reha”. Je nach Situation kann das gleich nach der Operation sein oder auch nach der anschließenden adjuvanten Chemotherapie. Für Betroffene mit Enddarmkrebs, bei denen nach einer neoadjuvanten Behandlung zunächst keine Operation nötig ist, bietet sich die Reha ebenfalls nach dem Ende der letzten Chemotherapie an.

Voraussetzung für die „Reha” ist allerdings, dass man fit genug dafür ist – Reha-Einrichtungen sind zwar zugelassene Krankenhäuser, sie bieten aber keine Pflege oder Unterstützung bei der Versorgung. Ist die notwendige „Rehabilitationsfähigkeit” nicht oder noch nicht gegeben, sollte man auf jeden Fall mit dem zuständigen Ärzteteam sprechen. Für berufstätige Betroffene ist dann auch die Klärung mit der Krankenkasse wichtig, welche Konsequenzen eine Verschiebung der Reha und die entsprechend längere Krankschreibung haben.

Für ältere Patientinnen und Patienten, die in einer Reha-Klinik nicht gut allein zurechtkämen, sind einzelne Maßnahmen auch von zu Hause aus möglich, zum Beispiel Physiotherapie.

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